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Teilnahmebedingungen AGB HP 2020

1.         Der Aufbau muss am 23.02.2020 bis spätestens 12:30 Uhr abgeschlossen sein.

2.         Das heizen des Verkaufsstandes mit Strom ist untersagt.

3.         Für die Stromversorgung ab dem Hauptverteiler ist selbst zu sorgen.

4.         Für die Wasserversorgung ist ab dem Haupthahn selbst zu sorgen.

            (Witterungsbedingt kann es zu Beeinträchtigung der Wasserversorgung kommen)

5.         Jeder Teilnehmer ist für seinen Stand inklusive des Inhaltes selbst verantwortlich.

            Der Veranstalter kann nicht für Diebstahl, Beschädigung o.a. haftbar gemacht werden.

6.         Der Abbau kann am 23.02.2020 erst ab 20:00 erfolgen.

7.         Sollten die Maße des Standes und Menge/ Art/ Anschlüsse des angegebenen

            Stroms nicht mit den hier gemachten Angaben übereinstimmen, übernimmt der

            unterzeichnende Standbetreiber die Haftung für die daraus resultierenden

            Umbauten oder Schäden.

8.         Auf die Rückerstattung der Gebühren besteht nach verbindlicher Anmeldung und

            Teilnahmebestätigung auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme kein Anspruch.

9.         Es wird ein Reisegewerbeschein benötigt. Sollten Sie keinen Reisegewerbeschein

            besitzen sind Sie verpflichtet sich bei der Stadt Heppenheim eine einmalige

            Verkaufsgenehmigung einzuholen. [Reisegewerbeschein]

10.        Alle Anmeldungen sind verbindlich!

Auf eine Anmeldung muss eine von Stage-Crew-Eventtechnik erteilte

Teilnahmebestätigung erfolgen.

Ich habe die AGB/ Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere diese! [Weiter]

                           Ich akzeptiere die AGB/ Teilnahmebedingungen nicht! [Zurück]

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